WER WIR SIND

Gründungsjahr:  1905
Mitglieder bundesweit: 1.400 davon im Erzbistum Köln: 550
Mitglieder sind die in den verschiedenen Bereichen (Liturgischer Dienst, Erziehungsdienst, Verwaltung, Pastoral) der verfassten Kirche Tätigen.

Neuigkeiten

Aktuelle Neuigkeiten des Zentralverbands katholischer Kirchenangestellter Deutschland

Veranstaltungen

Veranstalungen von und mit dem Zentralverband katholischer Kirchenangestellter Deutschland

Kontakt:

Breite Str. 101
50667 Köln
Tel.: 0221 – 25 70 420

zkd@gmx.de
www.zkd-online.de

WAS WIR TUN

Die Mitarbeiter im kirchlichen Dienst haben das Recht, sich zur Wahrung ihrer Interessen und zur Wahrnehmung ihrer Mitverantwortung  zu einer von der Zulassung der kirchlichen Hierarchie unabhängigen Organisation zusammenzuschließen. Diese Koalitionsfreiheit ist nicht nur verfassungsrechtlich garantiert, sondern auch in der katholischen Soziallehre selbst begründet.

HEADLINE

Dementsprechend haben die deutschen Bischöfe in ihrer Erklärung zum kirchlichen Dienst den Mitarbeitern  ausdrücklich das Recht bestätigt, Vereinigungen zu bilden, solchen Vereinigungen beizutreten und sich in ihnen zu betätigen. Die Notwendigkeit eines selbständigen Verbandes ergibt sich aus der Erfahrung, dass innerkirchliche Modelle zur Regelung der sozialen Beziehungen der einzelnen Dienstgeber zu den Mitarbeitern im kirchlichen Dienst entwickelt werden müssen. Speziell bei der Entwicklung und Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts muss sichergestellt sein, dass die Interessen der Mitarbeiter angemessen berücksichtigt werden.

Es liegt im Interesse beider Seiten, dass für die Form der Zusammenarbeit klare und verbindliche Normen gelten, die das Prinzip der Partnerschaftlichkeit zum Ausdruck bringen und die Rechte der Mitarbeiter  absichern.

Dem Selbstverständnis des ZKD und dem Heilsauftrag der Kirche entspricht es, zur Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte alle Möglichkeiten der Verständigung und eines tragbaren Kompromisses auszuschöpfen.

Aus diesen Grundsätzen leitet der Verband sein Selbstverständnis und seinen Auftrag ab. Er versteht sich als verhandlungs- und vertragsfähiger Partner im Verhältnis zum kirchlichen Dienstgeber. Er vertritt in Kirche und Staat die beruf- lichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitarbeiter in allen Einrichtungen der katholischen Kirche.

AKTUELLES

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