Kinder haben Rechte – auch in der Corona-Krise

BDKJ-Diözesanverband Köln fordert Ermöglichung von Freiräumen für Kinder

Köln. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert allen Kindern das Recht auf Bildung,Beteiligung, Spiel und Schutz vor Gewalt zu. Diese Rechte werden in der aktuellenSituation von der Politik kaum oder gar nicht geachtet, kritisiert der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Köln.

Bei aller Akzeptanz für die notwendigen Einschränkungen und Hygienemaßnahmen, um die gesamte Bevölkerung vor einer Infektion mit COVID-19 zu schützen, darf niemals außer Acht gelassen werden, welche existenziellen Bedürfnisse junge Menschen haben. In der Debatte um Schutzmaßnahmen und ihre Lockerung werden Kinder und Jugendliche vergessen und es ist ihnen schlicht nicht möglich, sich an der Diskussion über ihre eigenen Interessen zu beteiligen. Kinder haben eine starke Stimme, die gehört werden muss.

„Es ist ungerecht, wenn in der Diskussion im Fokus steht, welcher Wirtschaftszweig am relevantesten ist, aber kaum darüber  nachgedacht wird, wie man mit den Bedürfnissen der Kinder umgeht“, so Annika Jülich, BDKJ-Diözesanvorsitzende. Als Vertretung von rund 50.000 jungen Menschen fordern wir, Perspektiven für die Öffnung von Angeboten und Räumen, von Spielplätzen, Sport- und Freizeitangeboten, Jugendtreffs und Spielstraßen, auf denen sich mehrere Kinder begegnen dürfen, zu schaffen. Dazu gehören auch die Angebote der Jugendverbände. Kinder müssen Kindern begegnen und Freiräume auch außerhalb des Elternhauses erleben. Das entlastet Eltern. Es sind aber vor allem für Kinder existenzielle Bedürfnisse, insbesondere, wenn sie im eigenen Zuhause wenig Raum, keinen Kontakt zu anderen Kindern haben, Gewalt erleben und Eltern parallel zur Kinderbetreuung arbeiten müssen.

„Besonders wichtig ist uns die Öffnung begleiteter pädagogischer Angebote, die dem Kindesschutz dienen, nicht nur als Ausgleich zur Situation zu Hause, sondern auch, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen. Die Angebote der Jugendhilfe müssen daher dringend wieder unter bestimmten Hygienebedingungen für mehr Kinder zugänglich sein. Die jetzige Notbetreuung reicht nicht aus“, so BDKJ-Vorstandskollegin Elena Stötzel. Es braucht für Kinder und Jugendliche bekannte Orte und Menschen außerhalb des Elternhauses, denen sie sich im Zweifelsfall öffnen können und wollen. Die Angebote müssen demnach mindestens für Beratung und Einzelgespräche geöffnet werden. Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss auch in dieser Zeit unbedingt gewahrt sein.

Im Bildungsbereich muss darüber hinaus die Chancengleichheit aller Kinder sichergestellt werden. Das ist in Zeiten von steigender Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit und somit weiter zunehmender sozialer Ungleichheit dringend notwendig. „Instrumente wie ein Kinder- und Jugendgrundeinkommen und ausreichende Zuschüsse für einheitliche Lernvoraussetzungen wie Bücher und digitale Mittel sind heute angebrachter denn je. Eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ist für die meisten Familien nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, betont Annika Jülich.

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